DESIGN BY MATTHIAS OGASA 

Impressum / Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Ogasa Design Inhaber: Matthias Ogasa
Postanschrift: Kirchstraße 9, 47441 Moers Telefon: 0151/22006001
E-Mail: info@ogasadesign.de USt-Ident-Nr.: DE 353896606





Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Ogasa Design Inhaber: Matthias Ogasa
Postanschrift: Kirchstraße 9, 47441 Moers Telefon: 0151/22006001
E-Mail: info@ogasadesign.de USt-Ident-Nr.: DE 353896606
1. Geltungsbereich und Abwehrklausel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle von der Firma Ogasa Design (nachfolgend „Ogasa Design“) mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten. Solche werden durch die Bereitstellung auf der Internetseite – http://www.ogasadesign.de/agb – bekanntgegeben. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber, bei denen die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL Teil B) seitens des Auftraggebers zwingend anzuwenden ist, gelten abweichend von dem Vorgesagten ausschließlich diese in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
2. Vertragsschluss
Kostenvoranschläge und sonstige Angebote von Ogasa Design stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages durch Ogasa Design zustande. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. In Kostenvoranschlägen, Angeboten, Prospekten, Kataloge, Preislisten oder sonstigen Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Lieferungs- oder Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte. Dies gilt nicht, wenn die Angaben in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Herstellungs- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Wird ein Angebot unter Beifügung eines Musters abgegeben, so gelten Farbe und Struktur des Musters nicht als zugesicherte Eigenschaften. Die vorgelegten Muster bilden lediglich die durchschnittliche Beschaffenheit des Liefergegenstandes dar. Ogasa Design hält sich an die in Kostenvoranschlägen oder Angeboten enthaltenen Preise 30 Kalendertage gebunden. Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren - Löhne, Packmaterial oder Fracht - ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden, maximal um 5 %. Der Käufer hat das Recht, bei Preiserhöhungen den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Nachträgliche Änderungen des Auftrages bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Mehrkosten hierfür gehen zu Lasten des Bestellers.
3. Leistungserbringung und Leistungszeitpunkt
Ogasa Design ist im Rahmen seiner Leistungserbringung zur Vergabe von Unteraufträgen berechtigt. Liefertermine und -fristen sind für Ogasa Design nur verbindlich, wenn sie mit dem Kunden vereinbart oder durch Ogasa Design schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung jedoch nicht vor Eingang vom Kunden zu stellender Unterlagen und Pläne.
4. Vergütung
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise  einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ogasa Design ist berechtigt, für vom Auftraggeber angeforderte Vorarbeiten, etwa die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen eine Vergütung zu verlangen. Zur Deckung des Planungsaufwandes ist Ogasa Design berechtigt, von dem Kunden vor Aufnahme der beauftragten Arbeiten eine Anzahlung in Höhe des typischen Planungsaufwandes, maximal 5% der Auftragssumme, zu verlangen. Im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Kunden (§ 649 BGB) ist Ogasa Design berechtigt, statt der Ansprüche aus § 649 BGB für Aufwendungen und entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 15% des Nettoauftragswertes geltend zu machen. Dieser Anspruch steht Ogasa Design nicht zu, sofern der Kunde nachweist, dass der Ogasa Design nach § 649 BGB zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Ogasa Design. Im kaufmännischen Verkehr gilt folgendes: Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von Ogasa Design gegen den Kunden im Eigentum von Ogasa Design. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde im vorgenannten Fall nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt für diesen Fall seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an Ogasa Design ab. Ogasa Design nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Verzugsfall ist der Kunde verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für Ogasa Design bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist Ogasa Design auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung von Ogasa Design beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von Ogasa Design verpflichtet. Bei Be- oder Verarbeitung von Ogasa Design gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist Ogasa Design als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist die Eigentümerstellung von Ogasa Design auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
7. Gewährleistungsrechte
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, stellen keinen Mangel dar, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Skulpturen, Bilder und Kunstobjekte der Ogasa Design unterliegen dem künstlerischen Freiraum.
8. Haftung
Ogasa Design haftet – auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen -  nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Der Kunde garantiert, dass die von ihm der Ogasa Design zum Zwecke der Durchführung von beauftragten Arbeiten zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt Ogasa Design hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt Ogasa Design anfallende Kosten der Rechtsverteidigung.
9. Kommissionsware und Ausstellungsstücke
Sofern Ogasa Design dem Kunden Ware zum kommissionsweisen Verkauf, beziehungsweise als Ausstellungsstück liefert, ist diese seitens der Ogasa Design preisausgezeichnet. Der Kunde erfüllt die mit dem Dritten abgeschlossenen Kaufverträge in eigenem Namen. Beabsichtigt der Kunde unter dem von Ogasa Design festgelegten Verkaufspreis zu verkaufen, hat er die schriftliche Zustimmung von Ogasa Design einzuholen. Nach Mitteilung eines Verkaufs von Kommissionsware beziehungsweise eines Ausstellungsstücks stellt Ogasa Design dem Kunden eine Rechnung. Der Verkauf der Ware wird zum von Ogasa Design ausgezeichneten Verkaufspreis abzüglich einer gegebenenfalls vereinbarten Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe an den Kunden fakturiert. Eine an den Kunden seitens der Ogasa Design zu zahlende Provision ist schriftlich zu vereinbaren. Ein Selbsteintrittsrecht des Kunden besteht nicht. Der Kunde ist lediglich zum Verkauf gegen Barzahlung berechtigt; verkauft er dennoch auf Kredit, so haftet er Ogasa Design als Selbstschuldner. Hiermit tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus den Ausführungsgeschäften gegen Dritte erwachsen, ab. Ogasa Design nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt im Rahmen seines üblichen Geschäftsverkehrs zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Der Kunde ist verpflichtet, das Kommissionsgut beziehungsweise Ausstellungsstücke auf eigene Kosten gegen Verlust oder Beschädigung zum Neuwert zu versichern. Die Kommissionsware beziehungsweise Ausstellungsstücke haben am Geschäftssitz des Kunden zu verbleiben. Er tritt bereits jetzt etwaige Entschädigungsforderungen gegen den Versicherer an Ogasa Design ab. Ogasa Design nimmt die Abtretung hiermit an. Der Kunde kann Aufwendungsersatz nur für besondere Maßnahmen außerhalb des normalen Geschäftsganges verlangen, falls er sie erforderlich halten durfte. Insbesondere Lager- und Transportkosten gehören nicht zu den abrechenbaren Auslagen. Im Zweifel sind erforderliche Auslagen mit der Provisionszahlung abgegolten. Ogasa Design ist jederzeit berechtigt, das Kommissionsgut zu üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen. Ebenso ist Ogasa Design bis zum Nachweis des Ausführungsgeschäfts anderweitig über Kommissionsware oder Ausstellungsstücke zu verfügen. Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigung des in seiner Verwahrung befindlichen Kommissionsgutes beziehungsweise der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten. Die Kommissionsware beziehungsweise Ausstellungsstücke bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Dritten Eigentum der Ogasa Design. Der Kunde ist verpflichtet, Ogasa Design unverzüglich zu unterrichten, wenn Dritte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Kommissionsgut ausbringen. Die Vereinbarung im Sinne dieses Paragrafen gilt ohne abweichende schriftliche Vereinbarung zunächst für die Dauer von einem Monat.
10. Nutzungs- und Verwertungsrechte
Sofern der Kunde Ogasa Design Materialien, wie Grafiken, Bilder, Texte oder Konzepte zur Verfügung stellt, räumt er Ogasa Design das Recht ein, die Materialien zu bearbeiten, zu ändern, zu erweitern und umzugestalten. Der Kunde verzichtet auf seine Rechte zur Anerkennung seiner Urheberschaft und zum Entstellungsschutz. Ogasa Design räumt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an den Leistungsergebnissen ein.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich abbedungen werden. Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Käufer nicht Verbraucher ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Duisburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

 
 
 
 
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